Krankenversicherung

Zuzahlung trotz Versicherung - Wann kann ich befreit werden?

WORUM GEHT’S?

Wenn man gesetzlich krankenversichert ist, werden die notwendigen Kosten für medizinische Behandlung, Medikamente und medizinische Hilfsmittel in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

 

Für manches muss man aber einer sogenannte Zuzahlung leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich davon ab einem bestimmten Betrag befreien lassen. Hier erklären wir dir, was du dazu wissen solltest. 

WAS HAT DAS MIT MIR ZU TUN?

Zuzahlungen fallen grundsätzlich für alle gesetzlich Versicherten an. Dazu gehören zum Beispiel bei Medikamenten die Rezeptgebühr, bei stationären Klinikaufenthalten das Tagegeld oder auch die Zuzahlung zur Physiotherapie.

 

Vor allem, wenn du regelmäßig Medikamente brauchst oder einen längeren Klinikaufenthalt hattest, können diese Gebühren deinen Geldbeutel ganz schön belasten. Wenn du jetzt auch noch monatlich sehr wenig Geld zur Verfügung hast, wird das schnell zum Problem. 

WIE GEHE ICH DAMIT UM?

Für die Zuzahlungen gibt es einen jährlichen Höchstbetrag, der sich nach deinem Bruttoeinkommen (ohne Abzüge) richtet. Damit du finanziell nicht unzumutbar belastet wirst, musst du nur bis zu dieser sogenannten Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten.

 

Wie hoch die ist, richtet sich zum einen nach deinem Einkommen, zum anderen danach, ob du eine chronische, also eine nachweislich dauerhafte Erkrankung hast. Je weniger Einkommen du hast, desto weniger musst du selbst zuzahlen.

 

Berechnung der Belastungsgrenze

Die Belastungsgrenze errechnet sich aus dem Einkommen aller, die in einem Familienhaushalt zusammenleben. Wenn du nicht mit Familienmitgliedern zusammenlebst, geht es nur um dein Einkommen. 

Grundsätzliche beträgt die reguläre Belastungsgrenze 2% des Jahresbruttoeinkommens. Du nimmst also dein monatliche Einkommen mal 12, teilst den Betrag durch 100 und verdoppelst das Ergebnis. Das ist deine Belastungsgrenze.   

 

Wenn du (oder ein Familienmitglied, mit dem du zusammenlebst) eine chronische Erkrankung hast, liegt die Belastungsgrenze bei 1% des Jahresbruttoeinkommens. Du nimmst also dein monatliche Einkommen mal 12, teilst den Betrag durch 100. Das ist deine Belastungsgrenze. 

 

Rechenbeispiel mit einem Monatseinkommen von 1200 €

1200 € Monatseinkommen X 12 Monate = 14.400 € Jahreseinkommen

1 % des Jahreseinkommens: 14.400 € / 100 = 144 € Belastungsgrenze chronische Erkrankung 

2 % des Jahreseinkommens: 144 € X 2 = 288 € reguläre Belastungsgrenze 

 

TIPP 

Wenn du dir unsicher bist oder nicht selbst rechnen möchtest, kannst du online Zuzahlungsrechner nutzen. 

 

Was gilt als chronische Erkrankung für die Zuzahlungsbefreiung?

Grundsätzlich ist eine chronische Erkrankung eine, die über einen längeren Zeitraum anhält. Damit sie für die Zuzahlungsbefreiung anerkannt wird, sind die Voraussetzungen aber noch etwas strenger. Du musst dafür 

  • Pflegebedürftig sein,
  • oder einen Behindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 % aufgrund einer chronischen Erkrankung vorlegen,
  • oder eine schwerwiegende chronische Erkrankung haben, für die du kontinuierliche medizinische Betreuung brauchst. Das können regelmäßige Medikamente sein, aber auch Psychotherapie oder bestimmte Hilfsmittel. Diese muss dir ärztlich bescheinigt werden. 

Zuzahlungsbefreiung auf Antrag

Krankenkassen benachrichtigen dich i.d.R. nicht, sobald du die Belastungsgrenze erreicht hast. Hast du sie erreicht, musst du die Befreiung der Zuzahlungen eigenständig beantragen. Dabei hast du zwei Möglichkeiten. 

 

Wenn du vermutest, dass du die Belastungsgrenze überschritten hast, stellst du einen Erstattungsantrag. Dafür brauchst du

  • einen ausgefüllten Antrag, den du bei deiner Krankenkasse erhältst,
  • Originalquittungen über deine geleisteten Zuzahlungen wie Krankenhaustagegeld, Rezeptgebühr oder Zuzahlungen zum Krankentransporten,
  • und Einkommensnachweise,
  • und einen Nachweis über die chronischeErkrankung, wenn das auf dich zutrifft.  

 

Wenn du sicher weißt, dass du dich für das Jahr befreien lassen kannst, besteht auch eine Antrag auf Vorauszahlung bei der Krankenkasse stellen. Du füllst den Antrag aus, bezahlst den Betrag deiner Belastungsgrenze an deine Krankenkasse und musst keine Quittungen sammeln. Das solltest du immer direkt am Jahresanfang machen, damit es sich lohnt. 

 

Wird dein Antrag auf Befreiung bewilligt, Erhältst du einen Befreiungsausweis. Den kannst du dann zum Beispiel in der Apotheke oder in der Physiotherapiepraxis vorzeigen und musst nichts mehr zuzahlen. 

WANN SOLLTE ICH HANDELN?

Wenn du sehr wenig Geld zur Verfügung und zusätzlich eine chronische Erkrankung hast, solltest du die Zuzahlungsbefreiung immer auf dem Schirm haben.

 

Die Kosten der Belastungsgrenze kommen schnell zusammen, wenn man Medikamente braucht oder mal ein paar Tage ins Krankenhaus muss. Am besten kennst du deine Belastungsgrenze und sammelst die Quittungen zu deinen Zuzahlungen. Wende dich für genauere Infos am besten an deine Krankenkasse.

 

Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich auch direkt bei uns melden.

WER UNTERSTÜTZT MICH?

Wenn du Unterstützung brauchst, hast du verschiedene Möglichkeiten.  

Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung: 116117 
oder ruf bei deiner Krankenkasse an.
Bei beiden Stellen kommst du bei Menschen raus, mit denen du sprechen und die du nach Hilfe fragen kannst.  

Vielleicht können dir auch deine Eltern/Familie/Freund:innen/Bekannte helfen.  

Du kannst dich auch jederzeit gerne bei uns melden
Wir helfen dir und beraten dich.

per Chat auf:  www.sofahopper.de 

telefonisch unter: 07726-254450
Mo.- Fr. 9:00 bis 19:00 Uhr

Vor Ort in:
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