Krankenversicherung

Wie bekomme ich wieder eine Versicherung?

WORUM GEHT’S?

In Deutschland ist jeder Mensch verpflichtet, krankenversichert zu sein. 

Trotzdem kann es schnell passieren, dass die Versicherung beendet wird und noch keine neue besteht. Hier erfährst du, was du beachten musst, um möglichst schnell und ohne unnötige Kosten wieder versichert zu sein.

IST ES EIN NOTFALL?

In Lebensbedrohlichen Notfällen wirst du immer behandelt. Alles weiter kann im Nachgang geklärt werden, wenn es dir wieder besser geht. Weitere Infos zu Notfallbehandlung ohne Krankenversicherung erhältst du hier.

Auch wenn es nicht direkt Lebensbedrohlich ist, müssen manche Erkrankungen sofort behandelt werden. Wie du dich auch ohne Versicherung kostenfrei behandeln lassen kannst, erklären wir hier.

WAS KANN ICH TUN UND WIE FINDE ICH HILFE?

Als erstes nimmst du Kontakt zu deiner letzten Krankenkasse auf. Diese teilt dir mit, ob du noch krankenversichert bist. Wenn ja, kannst du dich ohne Bedenken behandeln lassen. Falls dir die Gesundheitskarte fehlt, erfährst du hier, wie du eine neue bekommst.

 

Wenn nicht, muss sie dich wieder versichern. Prüfe dann im nächsten Schritt, welche Versicherungsart für dich infrage kommt. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die du gemeinsam mit deine Krankenkasse klären kannst.

 

Familienversicherung über Eltern
Bist du unter 23, hast du einen Rechtsanspruch auf Familienversicherung über ein Elternteil, sofern du nicht durch Arbeit oder Sozialleistungen pflichtversichert bist. Befindest du dich noch in Schule, Ausbildung oder Studium, gilt das sogar bis zum 25. Geburtstag. Klären kannst du das mit einem Elternteil, oder auch eigenständig.


Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist und du weißt, bei welcher Krankenkasse. Du kannst das persönlich in der Filiale klären, oder dir telefonisch oder per Mail den Antrag auf Familienversicherung schicken lassen. Die Familienversicherung kostet weder für dich noch für deine Eltern extra und kann auch für vergangene Zeiträume beantragt werden, um Versicherungslücken zu schließen.

 

Familienversicherung über Ehepartner:in
Wenn du verheiratet oder eingetragenen Lebenspartnerschaft bist, kannst du möglicherweise auch über deine:n Partner:in familienversichert werden, sofern diese:r in der gesetzlichen Versicherung ist.

 

Pflichtversicherung bei Bezug von Arbeitslosen- oder Bürgergeld 
Wenn du arbeitslos bist und einen Anspruch auf Bürgergeld oder Arbeitslosengeld hast, wirst du automatisch bei deiner Krankenkasse pflichtversichert.

 

Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung 
Bist du mindestens 18 Jahre alt und voll erwerbsgemindert, kannst du Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt beantragen. Deine Krankenversicherungsbeiträge werden in diesem Fall übernommen. Solltest du du mehr als 10.000 Euro gespart hast, muss dieses Vermögen auch für Krankenkassenbeiträge nutzen.

 

Pflichtversicherung bei Erwerbstätigkeit
Wenn du einen neuen Job gefunden hast bei dem du sozialversicherungspflichtig (also kein Minijob) angestellt bist, meldet dich dein Arbeitgeber bei deiner Krankenkasse an und du bist mit Vertragsbeginn wieder krankenversichert.


Studium über 25
Unter 25 kannst du i.d.R. Familienversichert sein. Geht das nicht, oder bist du älter, kannst du dich als Student:in eigenständig versichert. Die Beiträge sind sehr viel niedriger als bei einer regulären freiwilligen Versicherung, du musst sie aber selbst bezahlen. Sprich hierfür mit deiner Krankenkasse. 


Freiwillige Versicherung zum Mindestbeitragssatz
Wenn für dich keine der o.g. Möglichkeiten infrage kommt, muss du dich ggf. freiwillig versichern. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Wenn du niedriges Einkommen hast, ist das für dich der Mindestsatz. 


Möglicherweise entstehen dadurch Beitragsschulden. Vor allem, wenn du dich ärztlich behandeln lassen musstest oder musst, ist der Betrag in der Regel sehr viel niedriger als die Rechnungen, die von Praxen oder Krankenhäusern bekommen würdest. Sprich dazu mit einer Beratungsstelle oder, bei stationärem Aufenthalt, mit dem Krankenhaussozialdienst. Hier erfährst du mehr zum Umgang mit Versicherungslücken und Beitragsschulden.  
 

WER UNTERSTÜTZT MICH?

Wenn du Unterstützung brauchst, hast du verschiedene Möglichkeiten.  

Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung: 116117 
oder ruf bei deiner Krankenkasse an.
Bei beiden Stellen kommst du bei Menschen raus, mit denen du sprechen und die du nach Hilfe fragen kannst.  

Vielleicht können dir auch deine Eltern/Familie/Freund:innen/Bekannte helfen.  

Du kannst dich auch jederzeit gerne bei uns melden
Wir helfen dir und beraten dich.

per Chat auf:  www.sofahopper.de 

telefonisch unter: 07726-254450
Mo.- Fr. 9:00 bis 19:00 Uhr

Vor Ort in:
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