Krankenversicherung

Versicherungspflicht und Versicherungsarten

WORUM GEHT’S?

Das Krankenversicherungssystem in Deutschland kann schnell etwas kompliziert wirken.

  • Bedeutet eine Versicherungspflicht, dass ich automatisch krankenversichert bin?
  • Oder muss ich mich selbst darum kümmern?
  • Was ist der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung?
  • Und was sind dann Pflichtversicherung, Familienversicherung und freiwillige Krankenversicherung? 

Hier bekommst du die wichtigsten Infos, damit du den Überblick über deine Versicherung und damit Zugang zu ärztlicher Versorgung behältst.

WAS HAT DAS MIT MIR ZU TUN?

Medizinische Behandlungen und Medikamente können sehr schnell ziemlich teuer werden. Spätestens, wenn es um größere Eingriffe oder stationäre Krankenhausaufenthalte geht, könnten sich die meisten Menschen die Behandlung kaum leisten, wenn sie sie selbst bezahlen müssten.

Deshalb gibt es in Deutschland ein Versicherungssystem, das – zumindest theoretisch – jedem Menschen die notwendige medizinische Versorgung ermöglicht

WIE GEHE ICH DAMIT UM?

Um die Versicherungspflicht zu erfüllen, gibt es zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung – die gesetzliche und die private Krankenversicherung. 

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Die meisten Menschen in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Es gibt über 90 verschiedene Krankenkassen, über die man sich versichern kann. Grundlegende Leistungen sind bei allen Kassen gleich, in Zusatzleistungen unterscheiden sie sich aber teilweise. Es lohnt sich bei der Wahl also etwas zu recherchieren, welche Kasse das beste Angebot für einen bereithält. 

 

Bei allen gesetzlichen Krankenkassen gibt es drei Versicherungsarten – die 1. Pflichtversicherung, die 2. Familienversicherung und die 3. freiwillige Versicherung. Da es in diesen Fällen einige Besonderheiten gibt, sind auch die Versicherung im 4. Studium und bei 5. Grundsicherung für Erwerbsgeminderte gesondert aufgeführt.  

 

 1. Pflichtversicherung

  • Hat man einen Job, der über einen Minijob hinausgeht, wird man in der Regel über diese Tätigkeit pflichtversichert. Das betrifft neben der Krankenversicherung auch die Pflege- und die Rentenversicherung.
    Man nennt das deshalb auch sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Übersteigt man eine gewisse Einkommensgrenze, greift die Pflichtversicherung nicht mehr.
    Möglichkeiten sind dann die freiwillige Versicherung oder einer Private Krankenversicherung (siehe unten).
    Die Versicherungsbeiträge der Pflichtversicherung werden automatisch vom Brutto-Gehalt abgezogen und an die Krankenkasse weitergeleitet. Du kannst das in deiner Gehaltsabrechnung sehen.
    Du teilst deinem Arbeitgeber mit, bei welcher Krankenkasse du versichert bist  oder zukünftig versichert werden möchtest, und wirst dann zu Vertragsbeginn vom Arbeitgeber angemeldet.
  • Beziehst du Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld (ab 15 Jahren), wirst du darüber ebenfalls in der Regel pflichtversichert. Du teilst der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter deine Krankenkasse mit, damit die jeweils zuständige Behörde deine Beiträge bezahlen kann.
    Meistens ist das die Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst. Diese Pflichtversicherung greift auch, wenn du vorher familienversichert warst.
  • Beziehst du Rente, egal ob Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Waisenrente, wirst du ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen pflichtversichert. Sprich hierzu mit deiner Krankenkasse.
  • Es gibt noch einer Reihe weiterer Personengruppen, für die eine Pflichtversicherung greift bzw. greifen kann. Schau dir hierzu gerne die unten aufgeführten Links genauer an.

 

2. Familienversicherung

In der Familienversicherung können Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzung ohne zusätzliche Beitragskosten mitversichert werden, wenn entweder ein Elternteil oder ein:e Ehe- oder Lebenspartner:in in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

 

Die Familienversicherung wird in der Regel vom eigenständig Versicherten Mitglied (Elternteil oder Ehepartner:in) beantragt. Hierfür muss ein sogenannter Familienfragebogen ausgefüllt und bei der Krankenkasse eingereicht werden. Sind Nachweise nötig, müssen auch diese vorgelegt werden.

 

Die Familienversicherung kann auch für die Vergangenheit beantragt werden.

 

Du hast als Kind einen Rechtsanspruch auf Familienversicherung, wenn du die Voraussetzung erfüllst. Das bedeutet, dass du diese Form der Versicherung auch in Anspruch nehmen kannst, wenn deine Eltern das nicht möchten oder du keinen Kontakt zu ihnen hast. Sprich mit deiner Krankenkasse. Du kannst in diesem Fall den Familienfragebogen selbst ausfüllen.

 

Bei der Familienversicherung über einen leiblichen Elternteil kannst du familienversichert sein, wenn mindestens ein Elternteil eigenständig, also pflicht- oder freiwillig versichert ist, und wenn einer der folgenden Fälle auf dich zutrifft:

  • Bist du noch unter 18 Jahre alt, kann die Familienversicherung immer greifen, sofern du nicht pflichtversichert bist (siehe oben).
  • Bist du momentan nicht erwerbstätig und noch unter 23 Jahre alt, kannst du dich ebenfalls über einen Elternteil mitversichern.
  • Du bist noch unter 25 Jahre alt und in einer Schul- oder Berufsausbildung, im Studium oder machst einen Freiwilligendienst.
  • Hast du einen Freiwilligendienst oder freiwilligen Wehrdienst geleistet und musstest deshalb deine Ausbildung später beginnen, kann die Familienversicherung bis zum 26. Geburtstag verlängert werden.
  • Bist du über 25 Jahre alt, hast eine Behinderung, wegen der du deinen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren kannst, und sowohl die Behinderung als auch die Familienversicherung bestanden schon, als du noch jünger warst, kann die Familienversicherung auch im Erwachsenenalter fortgeführt werden.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen greift eine Familienversicherung auch über Stiefelternteile und für Enkelkinder:

  • Über einen Stiefelternteil gelten die o.g. Punkte auch, wenn dieser mit dir in einem Haushalt lebt, oder nachweislich für deinen Lebensunterhalt aufkommt.
  • Enkelkinder können familienversichert werden, wenn deren Eltern familienversichert sind. Bist du also über einen Elternteil familienversichert und hast selbst ein Kind, kann dieses ebenfalls mit in die gleiche Familienversicherung.

 

Die zweite Möglichkeit der Familienversicherung ist über eine:n Ehe- oder Lebenspartner:in, wenn diese:r selbst eigenständig, also pflicht- oder freiwillig versichert ist. Auch hierfür gibt es bestimmte Voraussetzungen:

  • Du bist selbst gar nicht erwerbstätig und hast kein eigenes Einkommen.
  • Du bist nur geringfügig beschäftigt (Minijob).
  • Dein regelmäßiges Gesamteinkommen (Erwerbseinkommen, Mieteinnahmen, Zinserträge etc.) überschreitet einen Höchstbetrag nicht. Da dieser sich ändern kann, sprich hierzu mit deiner Krankenkasse.
  • Dein Einkommen beschränkt sich auf Leistungen wie Kindergeld, BAföG oder Elterngeld. Diese Leistungen werden nicht als Einkommen gezählt.

 

3. Freiwillige Versicherung

Greifen weder die Pflicht- noch die Familienversicherung, gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung. Gründe hierfür sind zum Beispiel ein Arbeitseinkommen, dass die Höchstgrenze übersteigt (siehe Pflichtversicherung), das Ende der Familienversicherung oder Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Arbeitslosen- oder Bürgergeld.

  • Die monatlichen Beiträge werden eigenständig an die Krankenkasse bezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kostenübernahme über das zuständige Sozialamt beantragt werden.
  • Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach dem Einkommen, welches man nachweisen muss.
  • Hierbei gibt es einen Mindestbeitrag (je nach Krankenkasse ca. 250-300€ ), der bei keinem, oder sehr niedrigem Einkommen angerechnet wird. Hat man kein Einkommen, ist es meistens schwierig, das nachzuweisen. In diesem Fall muss man eine Erklärung abgeben, dass man kein Einkommen hat.
  • Für hohe Einkommen gibt es einen Höchstbeitrag. Wenn man der Krankenkasse nicht mitteilt, ob man über Einkommen verfügt und falls ja, wie hoch es ist, wird automatisch dieser Höchstsatz angerechnet. Da das sehr teuer ist, solltest du unbedingt mit deiner Krankenkasse sprechen und dort Einkommensnachweise oder eine Erklärung abgeben.

Die freiwillige Versicherung kann auch für die Vergangenheit beantragt werden. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn du eine Zeit nicht versichert warst und in dieser Zeit auch keine Familienversicherung greift. Hierbei entstehen möglicherweise Schulden. Hier erfährst du mehr zum Umgang mit Versicherungslücken und Beitragsschulden.

 

4. Versicherung für Studierende

Wer studiert und nicht mehr familienversichert sein kann, hat die Möglichkeit der studentischen Krankenversicherung.  Die Beiträge dazu muss man zwar selbst tragen, sie sind aber deutlich niedriger als zum Beispiel bei einer freiwilligen Versicherung. Dafür muss man einige Voraussetzungen erfüllen.

  • Du darfst während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Falls du doch mehr arbeitest, geht das nur, wenn die Tätigkeit vor allem abends und am Wochenende stattfindet.
  • Es gibt eine Einkommenshöchstgrenze, die nicht überschritten werden darf.
  • Du darfst nicht über 30 Jahre alt sein. In bestimmten Fällen ist eine Verlängerung möglich.
  • Details dazu findest du unten in den Links.

Damit hier keine Probleme entstehen, melde dich am besten bei deiner Krankenkasse und besprich dort deine Optionen. 

 

5. Versicherung bei Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter – Sozialhilfe

  • Wer Grundsicherung vom Sozialamt erhält und krankversichert ist, kann die Kosten zu Krankenversicherung erstattet bekommen, sofern sie angemessen sind. Das kann möglicherweise auch eine private Krankenversicherung sein.
  • Wer nicht krankenversichert ist, erhält im Rahmen der „Hilfen zur Gesundheit“ die Leistungen vom Sozialamt. In der Praxis erhält man trotzdem eine Gesundheitskarte einer Krankenkasse, diese lässt sich die Leistungen aber vom zuständigen Sozialamt rückerstatten.

 

Private Krankenversicherung

 

Die zweite Möglichkeit ist die private Krankenversicherung. Diese kommt eher für Menschen mit höherem Einkommen und bestimmte Berufsgruppen infrage. Außerdem funktioniert die private Krankenversicherung nach dem sogenannten Erstattungsprinzip.
Wer eine medizinische Behandlung in Anspruch nimmt, bezahlt die Rechnung dafür erst einmal selbst. Die Rechnung wird dann anschließend bei der Versicherung eingereicht und die Kosten werden erstattet, also zurücküberwiesen. Hier einige Beispiele, in welchen Fällen eine private Krankenversicherung infrage kommt:

  • Übersteigt das Arbeitseinkommen eine bestimmte Höchstgrenze, greift die Pflichtversicherung nicht mehr. Neben der freiwilligen Versicherung ist dann auch eine private Krankenversicherung eine Möglichkeit.
  • Auch für Selbstständige Beamte oder Richter:innen, für die die Pflichtversicherung nicht greift, sind in der Regel privat versichert.
  • Hast du einen Elternteil, der privat versichert ist, gibt es auch hier die Möglichkeit der privaten Familienversicherung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Es fallen hierfür möglicherweise aber Beiträge an.
  • Bist du privat versichert und wirst dann arbeitslos, werden deine Versicherungsbeiträge in der Regel von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter bezuschusst bzw. übernommen.
  • Private Krankenversicherungen dürfen Personen ablehnen, wenn sie glauben, dass das Risiko zu hoch ist. Das passiert zum Beispiel bei bestimmten Vorerkrankungen oder hohem Alter. Ausnahme ist, wenn der sogenannte Basistarif greift.

Näheres zur privaten Krankenversicherung findest du unten in den Links.

WANN SOLLTE ICH HANDELN?

Wenn du dir nicht sicher bist, ob oder wie du versichert bist, solltest du dich bei deiner Krankenkasse danach erkundigen. Den eigenen Versicherungsstatus zu kennen, kann viel Ärger ersparen, vor allem, wenn sich etwas ändert.

 

Solltest du nicht (mehr) versichert sein, haben wir die hier erklärt, wie du dich schnellstmöglich wieder versichern lassen kannst. Solltest du medizinische Behandlung benötigen, obwohl du nicht versichert bist, erfährst du hier, wo du Hilfe bekommst.

 

Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich auch direkt bei uns melden.
 

WER UNTERSTÜTZT MICH?

Wenn du Unterstützung brauchst, hast du verschiedene Möglichkeiten.  

Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung: 116117 
oder ruf bei deiner Krankenkasse an.
Bei beiden Stellen kommst du bei Menschen raus, mit denen du sprechen und die du nach Hilfe fragen kannst.  

Vielleicht können dir auch deine Eltern/Familie/Freund:innen/Bekannte helfen.  

Du kannst dich auch jederzeit gerne bei uns melden
Wir helfen dir und beraten dich.

per Chat auf:  www.sofahopper.de 

telefonisch unter: 07726-254450
Mo.- Fr. 9:00 bis 19:00 Uhr

Vor Ort in:
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