Beitragsschulden - Versicherungslücken schließen und Schulden regulieren
WORUM GEHT’S?
In Deutschland gibt es die Pflicht, eine Krankenversicherung nachzuweisen.
Trotzdem kann es recht schnell mal passieren, dass keine Krankenversicherung mehr besteht, vor allem, wenn sich die Art der Versicherung ändert. In diesem Fall kommt es zu sogenannten Versicherungslücken, die zu Beitragsschulden führen können.
Hier erklären wir deshalb, wie du Lücken vermeiden oder zumindest schließen kannst und was im Fall von Beitragsschulden zu beachten ist.
IST ES EIN NOTFALL?
Lebensbedrohliche Krankheiten sind immer ein Notfall. In diesem Fall wirst du auch behandelt, wenn du aktuell nicht versichert bist.
Du solltest dann immer die nächste Notaufnahme aufsuchen oder, falls du dazu nicht in der Lage bist den Notruf unter der Nummer 112 anrufen. Die Klinik klärt dann alles weitere direkt mit deiner Krankenkasse, oder mit dir, wenn es dir wieder besser geht.
Mehr zum Thema Notfallbehandlung ohne Krankenversicherung erfährst du hier und hier, was weitere Anzeichen für einen Notfall sein können. Außerdem haben wir hier Infos zu kostenfreien Behandlungsmöglichkeiten für Menschen ohne Krankenversicherung zusammengestellt.
WAS KANN ICH TUN UND WIE FINDE ICH HILFE?
Um der Versicherungspflicht nachzukommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Genauere Informationen zu den verschiedenen Arten der Versicherung und welche wann greift oder infrage kommt, haben wir hier zusammengestellt.
Die meisten Menschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung entweder über einen Elternteil oder den:die Ehepartner:in familienversichert oder über sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Bezug von Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld pflichtversichert. Die dritte Möglichkeit, die freiwillige Versicherung, betrifft zum Beispiel selbstständig Tätige, aber auch Menschen, für die eben aus sonstigen Gründen weder eine Familien- noch eine Pflichtversicherung möglich sind.
Weißt du, dass dein Versicherungsstatus sich bald ändern wird, kannst du vorab alles Nötige dazu mit deiner Krankenkasse klären. Kommt in deinem Fall tatsächlich die freiwillige Versicherung infrage, musst du die Beiträge eigenständig an die Krankenkasse bezahlen, bei niedrigem Einkommen zum niedrigsten Beitragssatz. Kannst du die Versicherung nicht selbst tragen, gibt es in den meisten Fällen Unterstützungsmöglichkeiten, um die man sich allerdings rechtzeitig kümmern sollte.
Automatische freiwillige Versicherung – Beitragsschulden
Schwierig wird es meistens dann, wenn man nicht im Blick hat, dass der Versicherungsstatus sich ändert.
Endet die Familienversicherung aufgrund des Alters, ändert die Krankenkasse den Status automatisch in die freiwillige Versicherung. Ähnlich ist es mit der Pflichtversicherung aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Leistungsbezugs. Auch hier ändert die Krankenkasse den Status automatisch in die freiwillige Versicherung.
Deine Krankenkasse informiert dich darüber schriftlich und wird dich bitten, dein Einkommen mitzuteilen, um deinen Beitragssatz zu klären. Solltest du darauf nicht reagieren, geht die Krankenkasse automatisch vom Höchstsatz aus, der dann monatlich von dir gefordert wird. Du erhältst dann früher oder später von deiner Krankenkasse die erste Rechnung. Wenn du nun diese Beträge nicht bezahlst, hast du Beitragsschulden bei deiner Krankenkasse, um die du dich kümmern solltest.
Keine Versicherung – Versicherunglücke
Bist du obdach- oder wohnungslos geworden und warst dann bei keiner Behörde gemeldet, die deine Versicherungsbeiträge übernehmen würde, fällst du erst mal auch aus der Krankenversicherung raus, wenn du für deine Krankenkasse nicht mehr erreichbar bist. Du bist dann abgemeldet und musst dich selbst um die Wiederanmeldung kümmern.
Ähnlich ist es, wenn du einige Zeit im Ausland warst, dich überall abgemeldet hast und dann wieder in Deutschland lebst. Du musst dich selbst darum kümmern, dass du deiner Versicherungspflicht wieder nachkommst.
Hat man das nicht direkt getan, entsteht eine sogenannte Versicherunglücke, die wieder geschlossen werden muss. Das bedeutet, dass du dich rückwirkend versichern musst. Da die Pflichtversicherung rückwirkend nicht infrage kommt, bleiben die Familienversicherung und die freiwillige Versicherung.
Ist eine Familienversicherung möglich, entstehen dir keine weiteren Kosten. Du kannst dich hier über einen Elternteil oder eine:n Ehepartner:in. Im Regelfall wird der Antrag auf Familienversicherung vom hauptversicherten Elternteil oder dem:der Ehepartner:in gestellt. Wenn diese das aus irgendeinem Grund nicht tun, kannst du den Antrag auf Familienversicherung bei der entsprechenden Krankenkasse auch selbst stellen.
Kommt eine Familienversicherung für dich nicht infrage, bleibt dir wiederum die Option der freiwilligen Versicherung. Wie oben bereits beschrieben, versicherst du dich rückwirkend freiwillig. Du klärst dann mit der Krankenkasse dein Einkommen für den betreffenden Zeitraum. Wenn du kein oder niedriges Einkommen hattest, wird dir der Mindestsatz berechnet. Wenn du einige Monate nicht versichert warst, kann hier schnell ein höherer Betrag zustande kommen. Wenn du diesen bezahlen kannst, ist das Thema erledigt. Wenn du den Betrag nicht bezahlen kannst, hast du Beitragsschulden bei der Krankenkasse, um die du dich kümmern solltest.
Beitragsschulden – und jetzt?
Spätestens jetzt solltest du mit der Krankenkasse ins Gespräch gehen. Der Anspruch auf Leistungen ruht, wenn zwei Monate keine Versicherungsbeiträge gezahlt wurden. Das Ruhen endet, wenn die Schulden beglichen sind, oder du eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung mit der Krankenkasse vereinbart hast. Um also wieder regulär Leistungen bei Ärzt:innen oder Kliniken in Anspruch nehmen zu können, musst du handeln!
Kläre hierfür immer zuerst, ob nicht möglicherweise doch rückwirkend eine Familienversicherung möglich ist. Da dir mit dieser keine zusätzlichen Kosten entstehen, wäre das die günstigste Lösung.
Auch wenn das seltener vorkommt, solltest du auch noch mal mit deiner Krankenkasse klären, dass du eigentlich in einer Pflichtversicherung gewesen sein müsstest. Das kann vorkommen, wenn du zum Beispiel Bürgergeld bezogen hast, aber das zuständige Jobcenter dich nicht bei deiner Krankenkasse gemeldet hat. Auch in diesem Fall müsstest du nichts zusätzlich bezahlen.
Auch wenn diese beiden Optionen nur für einen Teil des betreffenden Zeitraums infrage kommen könnten, kannst du möglicherweise den Gesamtbetrag deutlich reduzieren. Es lohnt sich also immer, das genau zu prüfen.
Bleibt nur die freiwillige Versicherung, ist es notwendig, dass du mit deiner Krankenkasse dein Einkommen klärst, damit für dich nicht zu hohe Beiträge angesetzt werden. Da zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbetrag mehrere 100€ liegen, macht das für die Gesamtsumme, die die Krankenkasse von dir möchte, einen sehr großen Unterschied.
Bei einer privaten Krankenversicherung verhält es sich im Prinzip ähnlich. Du musst die ausstehenden Versicherungsprämien nachbezahlen.
Ist der Gesamtbetrag nicht zu hoch, kannst du ihn möglicherweise in Raten bezahlen. Nimm auf jeden Fall Kontakt zu deiner Krankenversicherung auf bei der du die Schulden hast. In der Regel werden sie dich dort bei der Schuldenregulierung unterstützen und mit dir die Möglichkeiten einer Ratenzahlung besprechen.
Ist der Betrag für dich nicht finanzierbar, sprich das an. Zusätzlich kannst du dich damit auch an eine kostenlose Schuldnerberatung oder eine Clearingstelle für Krankenversicherung wenden. Unten in den weiterführenden Links findest du hierfür weitere Infos.
WER UNTERSTÜTZT MICH?
Wenn du Unterstützung brauchst, hast du verschiedene Möglichkeiten.
Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung: 116117
oder ruf bei deiner Krankenkasse an.
Bei beiden Stellen kommst du bei Menschen raus, mit denen du sprechen und die du nach Hilfe fragen kannst.
Vielleicht können dir auch deine Eltern/Familie/Freund:innen/Bekannte helfen.
Du kannst dich auch jederzeit gerne bei uns melden
Wir helfen dir und beraten dich.
per Chat auf: www.sofahopper.de
telefonisch unter: 07726-254450
Mo.- Fr. 9:00 bis 19:00 Uhr
WEITERE INFOS ZUM THEMA
BAGFW – Beitragsschulden: Gesundheitsversorgung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Überblick
VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH – Schuldnerberatungsstellen in Deutschland
Quellen
BAGFW – Beitragsschulden: Gesundheitsversorgung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Überblick
Bahn BKK – Freiwillige Versicherung
Bundesministerium für Gesundheit – Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung